Gesetze / Postlaufbahnverordnung

PostLV

§ 3 Qualifizierung bei Laufbahnwechsel

Stand: 17.03.2026

Bund2 Fassungen2 Entscheidungen

Die nach § 50 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung erforderliche Qualifizierung kann auch durch Wahrnehmung entsprechender beruflicher Tätigkeiten während einer Beurlaubung oder Zuweisung nach § 1 Absatz 5 erworben werden.

§ 2 § 4